Dem Förderverein kann jeder beitreten, der den Vereinszweck: Förderung des Feuerschutzes (§ 52 AO, Nr. 12) sowie die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 AO, Nr. 11) auf geeignete Art und Weise unterstützen möchten.
Insbesondere die First-Responder Gruppe ist zur Bewältigung ihrer Aufgabe "Rettung aus Lebensgefahr" auf Fördergelder angewiesen. Die Gruppe ist eine rein freiwillige und ehrenamtliche Einrichtung der Weltersburger Feuerwehr und finanziert sich rein aus Spendengeldern.
Möchten auch Sie Fördermitglied werden?
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